Auswirkungen von COVID-19 auf nachhaltige Lieferketten

Nachhaltige Beschaffung rückt für Unternehmen immer mehr in den Fokus. Zum Einen aufgrund der großen Chancen für die eigene Klimatransformation, da ein Großteil der Treibhausgasemissionen entlang der Lieferkette entsteht. Zum Anderen verpflichten auch politische Vorgaben wie das Sorgfaltspflichtengesetz künftig Unternehmen dazu, die vorgegebenen Sozial- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten. All dies kommt zu einer Zeit, da die COVID-19-Pandemie durch unsichere Absatzmengen und Unterbrechungen der Lieferkette mehr Aufmerksamkeit auf die Beschaffung gelenkt hat.

Höchste Zeit also, mehr über die Herausforderungen und Best Practices des nachhaltigen Einkaufs zu entdecken. Hierfür haben wir die Expertin Yvonne Jamal, Vorstandsvorsitzende des JARO Instituts für Nachhaltigkeit und Digitalisierung e. V., als Speakerin zum CHOICE Event #23 eingeladen. Unter dem Motto „Auswirkungen von COVID-19 auf nachhaltige Lieferketten“ sprach sie über die Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette und gab konkrete Einblicke in die nachhaltige Beschaffung. Yvonne war selbst viele Jahre im Einkauf tätig und ist nun Mitglied des Advisory Boards bei THE CLIMATE CHOICE.

COVID-19 ZWINGT ZUM RISIKOMANAGEMENT IN DER LIEFERKETTE

Die Pandemie hat Unternehmen und ihrer Beschaffung durch diverse Ausfälle und Störungen der Lieferkette zugesetzt. Laut der Umfrage “Supply Chain Risk Management” sind lediglich “14% der befragten Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten von einer Lieferkettenunterbrechung verschont geblieben“. Während das Problem also die große Mehrheit betrifft, hat nur ein Bruchteil für entsprechende Ausfälle vorgesorgt: „Nur ein Viertel der Befragten hat im Vorfeld Maßnahmen definiert, um auf Schadensereignisse vorbereitet zu sein.” Zudem lässt sich beobachten, dass das Risiko nicht mehr nur von direkten Lieferant:innen, sondern zunehmend auch von Sub-Lieferant:innen (45 %) ausgeht. Dementsprechend wird es unerlässlich, alle Stufen der Lieferkette im Blick zu behalten.

LIEFERKETTENGESETZ VERPFLICHTET ZU NACHHALTIGER BESCHAFFUNG

Die Auswirkungen von COVID-19 auf nachhaltige Lieferketten verbinden sich nun mit dem Anliegen, die Lieferkette umweltschonender und sozialer zu gestalten – nicht zuletzt vorangetrieben durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es betrifft ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 zusätzlich Unternehmen mit über 1000 Arbeitnehmer:innen. Der Einkauf ist dabei explizit im Gesetzestext benannt: „Angemessene Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sind insbesondere die Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken (§7, Abs. 3)”. 

SORGFALTSPFLICHT ALS BASIS

Doch zunächst zu den Grundlagen. Das LkSG basiert auf den drei Säulen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte:

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Was müssen Unternehmen nun tun, um ihrer Sorgfaltspflichten gemäß der Säule “Respect” nachzukommen? Hier bieten sich als erste Übersicht die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten an:

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
    Diese sollte von der Geschäftsführung erarbeitet und an sämtliche Mitarbeitenden und Stakeholder:innen (Kund:innen, Lieferant:innen etc.) kommuniziert werden.
  2. Einrichtung eines Verfahrens zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
    Das Risikomanagement muss auch die Themen Nachhaltigkeit und Menschenrechte aufnehmen und untersuchen, welche Bereiche des Geschäftsmodells (auch in der Lieferkette) Risiken und negative Auswirkungen hierauf haben könnten. 
  3. Maßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen und Überprüfung der Maßnahmen
    Hier solltest Du klare Indikatoren festlegen, um die Ergebnisse der Maßnahmen eindeutig messen zu können. 
  4. Transparente Berichterstattung
    Die offene Kommunikation der Ergebnisse ist wichtig, um Verbesserungspotentiale herausfinden zu können.
  5. Einführung eines Beschwerdemechanismus
    Dies solltest Du als positive Möglichkeite betrachten, um von Missständen auch bei Sub-Lieferant:innen zu erfahren und mit entsprechenden Maßnahmen einen positiven Einfluss auf die gesamte Lieferkette auszuüben.

DEKARBONISIERUNG DER LIEFERKETTE

Die kürzlich erschienenen Ergebnisse des IPCC-Berichts 2021 haben nicht zuletzt noch einmal die absolute Dringlichkeit des Klimaschutzes klar herausgestellt. Laut des Insight Reports des World Economic Forum entstehen bis zu 90 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen in den Lieferketten. Hier liegt also immenses Potential zum Erreichen einer klimakompatiblen Wirtschaft.

Um diese Chance auch umzusetzen, fehlt es vielen jedoch am strategischen Überbau. Wo habe ich den größten Hebel? Wo sind meine wesentlichen Handlungsfelder? Was ist eher nebensächlich? Folgende Schritte helfen Dir, diese Fragen zu beantworten und einen nachhaltigen Beschaffungsprozess erfolgreich aufzubauen:

  1. Schaffe die Basis

Hole dir die Unterstützung des Top-Managements und versuche im gesamten Unternehmen Verbündete zu finden. Stell dir die Fragen: Wer könnte mir helfen? Wer sind meine Stakeholder, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens? Besonders der Austausch mit NGOs kann sehr hilfreich sein, da sie viel Know-How besitzen und zumeist global vernetzt sind. Auch mit Hochschulen lassen sich gewinnbringende Kooperationen starten, z. B. in Form von Studienprojekten oder Abschlussarbeiten. Darüber hinaus solltest Du eine Wesentlichkeitsanalyse für sämtliche Warengruppen durchgeführen sowie nachhaltige Beschaffungsziele grundlegend definieren.

  1. Erweitere Deine Beschaffungsprozesse um nachhaltige Aspekte

Wenn diese Basics erst einmal stehen, kannst Du eine nachhaltige Beschaffungsstrategie erarbeiten und ausformulieren. Damit vermeidest du, einfach blind loszulaufen und dich in Einzelmaßnahmen zu verlieren. Auf Grundlage dieses konkreten Projektplans solltest Du daraufhin auch Richtlinien, AEBs und Verträge anpassen. Entwickle auch ein Nachhaltigkeitsprogramm für den Einkauf und achte dabei darauf, dass der gesamte Beschaffungsprozess berücksichtigt wird.

  1. Binde die Lieferkette aktiv ein

Für wirklich nachhaltige Erfolge musst Du aktiv auf Deine Lieferant:innen zugehen und langfristig sowie auf Augenhöhe mit ihnen zusammenarbeiten. Einfach nur Vorgaben nach unten zu diktieren, führt zu keinen guten Ergebnissen. Stattdessen sollte ein beidseitiger Austausch zur gemeinsamen Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung stattfinden. Dies kann z. B. im Rahmen von Lieferanten-Tagen oder -Dialogen, aber auch in ganz alltäglichen Kommunikationsabläufen erfolgen. Vergiss dabei die Vorlieferant:innen (Multi-Tier Supplier) nicht und beziehe auch dein eigenes Team z. B. in Form von Workshops in den Wissenstransfer mit ein.

  1. Erfolgskontrolle

Überprüfe die Wirksamkeit der Maßnahmen mit vorab festgelegten Indikatoren. Die Geschäftsführung und eventuelle Investoren müssen transparent über den Fortschritt und Herausforderungen informiert bleiben und wissen, ob die gesetzten Ziele erreicht werden. Hier kann der zuvor erwähnte Beschwerdemechanismus wertvolle Dienste leisten, um eventuelle Korrekturmaßnahmen herauszufinden. Achte auch darauf, dass Du die Ziele stetig steigerst, um dich sowie die Lieferant:innen weiter zu fordern und zu motivieren.

CHOICE Event #24 in voller Länge, mit Yvonne Jamal.

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Das Lieferkettengesetz – Was bedeutet das für Unternehmen und ihre Lieferketten?

„Woher kommt das Produkt?“, „Wie wurde es produziert” und “Wie viel CO2e ist bei Herstellung und Transport entstanden?“ Das fragen sich Kund:innen und Verbraucher:innen immer häufiger. Gerade jetzt, wo die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz heiß diskutiert werden. Nicht nur in Politik, sondern auch in der Wirtschaft. Entscheidungen, die wir jetzt treffen; Investitionen, die wir jetzt tätigen sind ausschlaggebend und entscheidend für Klima und Gesellschaft.

Das Lieferkettengesetz, endlich beschlossen!

First things first. Die gute Nachricht ist: Nach langem Ringen hat der Bundestag Anfang Juni endlich das Lieferkettengesetz beschlossen. 

Konzerne sind nicht mehr nur dazu aufgefordert, in den eigenen vier Wänden für nachhaltiges und klimakompatibles Wirtschaften zu sorgen, sondern auch die Standards der Zulieferant:innen einzubeziehen.

Das bedeutet konkret: Das Lieferkettengestez verpflichtet ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigen, Sozial- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten. Ein Jahr später soll das auch für Unternehmen mit über 1000 Arbeitnehmern gelten.

Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung setzt ein Zeichen gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten. Dies fördert nicht nur gerechte Arbeitsbedingungen. Die Unternehmen sind von nun an dazu aufgefordert, die eigene Lieferkette genauer zu betrachten und zu hinterfragen. 

Gleichzeitig regt sich zahlreiche berechtigte Kritik:

1) Das Gesetz greift hauptsächlich für Konzerne und hier auch nur in Bezug auf ihre direkten Zuliefer:innen 

2) Mittelständler:innen und KMUs, die ebenfalls stark auf globalisierten Produkten zugreifen, werden nicht einbezogen 

3) Insgesamt wird nicht die ganze Lieferkette abgebildet, gerade die prekären Anfänge werden nicht erreicht

Was beinhaltet das Gesetz tatsächlich?

Mit dem Ziel Klima, Umwelt und Menschenrechte zu schützen sorgt das Lieferkettengesetz zunächst einmal künftig dafür, dass Unternehmen nicht mehr nur auf freiwilliger Basis, sondern aufgrund von rechtsverbindlichen Vorgaben verantwortungsbewusst handeln. Das Lieferkettengesetz leitet somit einen Paradigmenwechsel ein, der schon längst nötig war. 

Unternehmen werden umweltbezogenen Pflichten auferlegt, dessen Durchsetzung durch behördliche Kontrollen sichergestellt und bei Verstoß sanktioniert wird. Umweltschäden und Menschenrechtsverletzung sollen vorgebeugt werden, in dem Unternehmen verpflichtet sind, umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören z.B. ein wirksames Risikomanagement und die Durchführung von Risikoanalysen für den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare und mittelbare Zulieferant:innen. Die festgelegten Verpflichtungen orientieren sich stark an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und weisen somit eine fundierte Grundlage auf, die transparent kommuniziert wird.

Das Lieferkettengesetz ist noch stark ausbaufähig!

In der Ausarbeitung des  Lieferkettengesetz zeigt sich einiges, was kritisch zu hinterfragen bleibt. Vor allem: Wie weit greift das Gesetz tatsächlich? 

Das Lieferkettengesetz fordert zunächst dazu auf, die direkten Zulieferant:innen zu betrachten. Viele der unmittelbaren Zulieferant:innen von deutschen Unternehmen befinden sich ebenfalls in der DACH Region. Also nicht an den Orten, an denen zunehmend Menschenrechtsverletzung und enorme Umweltschädigung durch z.B. Regenwaldrodung geschieht. Bei indirekten Zulieferant:innen sind Unternehmen lediglich dazu verpflichtet, anlassbezogene Risikoanalysen durchzuführen. Hier muss das Gesetz also nachgeschärft werden, damit die gesamte Lieferkette systematisch in den Blick genommen wird.

Trotz seiner Lücken gilt das Lieferkettengesetz als Fortschritt und wichtiger Anreiz für Unternehmen, die eigene Klimaperformance unter Betrachtung der Lieferkette zu verbessern und einen Beitrag zu einer klimakompatiblen Wirtschaft zu leisten.

Das Lieferkettengesetz als Chance für Unternehmen 

Viele Unternehmen fürchteten bislang, Nachhaltigkeit als Unternehmensziel zu etablieren, würde die eigene Wirtschaftlichkeit negativ beeinträchtigen. Jedoch hat uns die Vergangenheit gezeigt, dass Unternehmen durch nachhaltiges Handeln und durch aktives Bestreben nach Umweltschutz innerhalb der Lieferkette zunehmend Wettbewerbsvorteile erzielen. Dies liegt neben gesteigerter Resilienz auch daran, dass Investor:innen sich immer häufiger in Richtung sogenannter „grüner“ Investitionen orientieren und Unternehmen bevorzugen, die ihre Klimaperformance bis in die Lieferkette hinein betrachten. Aber auch Kund:innen und Konsument:innen achten beim Kauf zunehmend auf die Herstellung und Klimabilanz der Produkte.

Zudem zeigt es sich häufig, dass nachhaltige Beschaffung vor allem energie- und ressourceneffizientes sowie kostensparendes Wirtschaften ermöglicht. Durch Optimierung des Ressourcenmanagements können nicht nur Produktionskosten reduziert, sondern auch Risiken im Voraus erkannt und so verhindert werden. Die Klimaperformance eines Unternehmens verbessert sich durch Einsparung von CO2 entlang der gesamten Lieferkette somit enorm. Das fördert nicht nur Klima-, sondern auch Unternehmensziele.

Fazit: Nachhaltigkeit als Einkaufsziel zu etablieren und eine nahe Zusammenarbeiten mit Zulieferant:innen zu schaffen, bietet große Vorteile für Unternehmen und kann die Zukunftsfähigkeit der eigenen Geschäftstätigkeit sicherstellen. Dies zeigt: Jetzt in Klimaschutz zu investieren lohnt sich! Eindeutige Zeichen von Seiten der Politik sind da und kommen spätestens 2023 durch das Lieferkettengesetz auf Unternehmen als weitere Vorgabe hinzu. Gut aufgestellt ist das Unternehmen, das jetzt schon anfängt, eine klima- und sozialkompatible Geschäftstätigkeit zu gestalten. 

Den Fokus jetzt auf eine ganzheitliche, nachhaltige Beschaffung zu legen, heißt  die Chance zu nutzen und einen großen Schritt in Richtung Klimatransformation zu gehen!

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Oder schaue Dir hier hilfreiche Tipps dazu an, wie ein Unternehmen nachhaltige Beschaffung als Ziel in die Unternehmensstruktur etabliert.

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Einführung des Lieferkettengesetzes: Das solltest Du jetzt schon wissen.

Es ist keine Neuigkeit, dass die Bundesregierung die Einführung eines Lieferkettengesetzes plant. Firmen sollen zukünftig dafür einstehen, wenn in der Lieferkette Menschenrechte verletzt werden. So soll auch die Umweltzerstörung in den Blick genommen werden: Illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß und Wasser- und Luftverschmutzung. Dabei beruft sich die Bundesregierung auf das Sustainable Development Goal 8 (SDG), welches menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum fördern soll, aber auch SDG 13, welches die Maßnahmen zum Klimaschutz definiert. Das soll durch das neue Lieferkettengesetz geregelt werden.

Was ist also der aktuelle Stand der Debatte und wie können sich Unternehmen auf die angestrebte Regelung vorbeireiten?

Status Quo: Verabschiedung des Lieferkettengesetzes

Der Druck ist da. Ob von der Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen, oder aus der Wirtschaft selbst. Viele Unternehmen, darunter Rewe, Nestlé und Tchibo, verlangen nach einem Lieferkettengesetz. Noch ist jedoch unklar, wie genau das Gesetz aussehen soll. Die dafür notwendige Verabschiedung der Eckpunkte durch das Bundeskabinett, wurde vergangenen Monat erneut verschoben. Trotzdem stehen bereits folgende Punkte fest:

Das Lieferkettengesetz soll:

  1. Definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie Unternehmen diesen in ihren Lieferketten nachkommen können.
  2. Unternehmen dazu verpflichten, über ihre Anstrengungen Bericht zu erstatten.
  3. Die Rechte von ArbeiterInnen vor Gericht stärken und einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.

Lieferkettengesetz EU-weit

Auch EU-weit soll das Verantwortungsbewusstsein gestärkt werden: Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft
für einen Aktionsplan zur Stärkung der Verantwortung in globalen Lieferketten ein. Dieser soll menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards in Unternehmen fördern, aber auch Transparenz schaffen.

CLIMATE Wissen: Ein EU-weites, aber auch ein Deutschlandweites Lieferkettengesetz, könnte eine internationale Debatte zu Menschenrechtsverletzungen und umweltschädlichem Handeln in Unternehmen anregen und somit einiges bewirken.

Die aktuellen Streitpunkte der Bundesregierung

Streitpunkt ist die wirtschaftliche Umsetzbarkeit: Wie weit soll die Verantwortung in der Lieferkette reichen und welche Unternehmen verkraften ein solches Gesetzt?

Ab wann soll das Lieferkettengesetz greifen?

Die Angst mit einem Lieferkettengesetz KMU’s Mehraufwand aufzuerlegen ist nicht unbegründet – so Wirtschaftsverbände und Teile der Union. Sie befürworten die Regelungen nur für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten geltend zu machen, anstatt für Firmen ab 500 MitarbeiterInnen.

Sanktionen bei Nicht-Einhaltung

Auch die Angst, dass eine starke Regelung der Wirtschaft gerade in den aktuellen Zeiten weiter schaden könnte, ist ein Streitpunkt. Hier wird diskutiert, ob eine mögliche Anklage von Unternehmen richtige ist, oder ob die Einführung von Geldbußen nicht die bessere Alternative wäre.

Es besteht also weiterhin Diskussionsbedarf in der Bundesregierung. Es gibt allerdings einige Punkte, auf die sich Unternehmen schon jetzt einstellen können.

Das kann bereits getan werden

Verantwortung kann schon heute übernommen werden. Gleichzeitig lassen sich so auch Risiken minimiert. Dabei unterstützen zahlreiche Initiativen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen und Unternehmen zertifizieren.

Beispielsweise das Siegel Grüner Knopf, welcher für nachhaltig produzierte Kleidung steht. Aber auch im Kakao- oder Kohlesektor haben sich Unternehmen in freiwilligen Initiativen zusammengeschlossen und wollen so Produktionsstandards verbessern. Die chemische Industrie arbeitet an einer Nachhaltigkeitsinitiative namens Chemie. Der SME Climate Hub hilft KMU’s darüberhinaus ihre Lieferketten klimaneutral zu gestalten.

Es gibt also bereits jetzt ein großes Angebot an Möglichkeiten, um aktiv zu transformieren. Aber welche ersten Schritte müssen gegangen werden?

Step-by-Step Verantwortung übernehmen

Vier Schritte sind nötig zur Transformation der Lieferkette:

Ermittlung von möglichen Menschenrechtsverletzungen und „Umweltsünden“ in der Lieferkette.

Das geht durch vorgefertigte LieferantInnen-Fragebögen, die beschriebene Risikofelder abdecken. Dazu zählen Arbeitsrechte, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und viele weitere. 

Zur Aufdeckung der größten CO2-Emitter entlang der Produktion empfehlen wir die CO2-Product-Footprint Analyse. Diese war Thema in unserem CHOICE Webinar #10.

Hier ist das Implementieren eines Verfahrens zur stetigen Analyse von Auswirkungen auf Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferkette wichtig.

Es müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um negative Auswirkungen vorzubeugen, zu minimieren und zu beheben – diese müssen stetig überprüft werden.

Jährlich sollte öffentlich dargelegt werden, welche Auswirkungen das eigene wirtschaftliche Handelns auf die Menschenrechte und Umwelt verursacht und wie entsprechend gehandelt wurde, um Verbesserungen zu erzielen.

Fazit

Wer schon jetzt aktiv wird, übernimmt nicht nur Verantwortung und vertritt moralisch vertretbare Werte, sondern ist bei der Einführung eines Lieferkettengesetzes bereits vorbereitet.

Du willst einen besseren Überblick über die klimarelevanten Chancen und Risiken Deines Unternehmens bekommen? Dann melde Dich bei uns und fordere Informationen zum CLIMATE Readiness Check an.

Bildquellen: Unsplash, Canva