Gesetzliche Vorgaben

Berichtspflicht für klimarelevantes Wirtschaften – Was kommt auf Unternehmen zu?

04.11.2021 | Lesedauer: 5 Minuten

Die Klimatransformation der Wirtschaft rückt auf sämtlichen Agenden stetig nach oben. Nicht nur Unternehmen und Konzernen wird bewusst, welch zentrale Rolle ganzheitlicher Klimaschutz und klimarelevantes Wirtschaften jetzt schon spielen. Auch die Politik fordert Unternehmen und Organisationen künftig auf, Umweltstandards einzuhalten und Berichtspflichten nachzukommen. Diese rechtlichen Rahmenwerke stellen nicht nur neue Anforderungen, sondern auch hilfreiche Leitlinien zur Umsetzung von klimarelevantem Wirtschaften dar. Unternehmen stehen jetzt vor der Herausforderung, die verschiedenen Gesetze und ihre Bedeutung für die eigene Unternehmenstätigkeit zu verstehen.

Im Folgenden stellen wir Dir fünf aktuelle Rahmenwerke für unternehmerischen Klimaschutz vor. Finde heraus, wie Unternehmen sich nicht nur auf künftige Vorgaben vorbereiten, sondern auch die dadurch entstehenden Chancen für die eigene Zukunft nutzen können.

Rechtliche Anforderungen für klimarelevantes Wirtschaften

Gültig seit: Juni 2017 (auf freiwilliger Basis)

Die Expert:innenkommission der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) veröffentlichte Juni 2017 konkrete Orientierungshilfen und Empfehlungen für eine einheitliche und vergleichbare, zunächst freiwillige Berichterstattung klimarelevanter Belange. 

Die TCFD fordert Unternehmen auf, klimabezogene finanzielle und materielle Risiken und Chancen transparent zu kommunizieren. Mit elf konkreten Empfehlungen, welche vier Bereiche des einzelnen Unternehmens betreffen (Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele), bietet die TCFD die Chance für Unternehmen, durch Anpassung in diesen Bereichen die eigene Klimaresilienz zu erhöhen. Ziel ist es, Unternehmen zu befähigen, klimabezogenen Risiken zu begegnen und durch die Optimierung von Prozessen und Strukturen neue Geschäftschancen zu entdecken. Darüber hinaus lässt sich so eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung ermöglichen und das Vertrauen von Investor:innen und Kreditgeber:innen in Unternehmen stärken.

2. Fit-for-55 Paket

Gültig seit: Juni 2021

Im Zuge des Pariser Klimaabkommens von 2015 hat die EU ein neues Klimaziel für 2030 beschlossen: Die EU-Länder haben sich im Juni 2021 dazu verpflichtet, die Netto-Treibhausgase bis 2030 um 55 % – statt vorher um 40 % – im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu reduzieren. Dafür wurde das Fit-for-55-Klimapaket vorgestellt, durch welches die Ziele des European Green Deals umgesetzt werden sollen.

Der umfassende Gesetzesentwurf sieht eine Überarbeitung sämtlicher bestehender Politikinstrumente sowie die Einführung neue Regularien vor. Das bedeutet, dass der Europäische Klimaschutz-Rechtsrahmen an das neue Ziel angepasst wird, z. B. in Bereichen wie dem EU-Emissionshandel, der Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft oder den Richtlinien zu erneuerbaren Energien.

Neben der Anpassung und Weiterentwicklung der bestehenden Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, kurz ESR) – unter anderem im Straßenverkehr, im Gebäudesektor und in der Agrarwirtschaft – sieht das Fit-for-55-Paket einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Bis 2030 sollen rund 40 % des EU-Bruttoverbrauchs durch erneuerbare Energien erzeugt werden, statt dem bisher geplanten Ziel von 32 %.

3. EU-Taxonomie

Gültig ab: Januar 2022

Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein einheitliches Klassifizierungssystem für klimarelevante ökonomische Aktivitäten. Das Rahmenwerk übersetzt Klima- und Umweltziele der EU in einen konkreten Kriterienkatalog. Ziel der EU-Taxonomie ist es, Wirtschaftsaktivitäten auf ihre Klimawirkung zu prüfen und klimakompatible ökonomische Aktivitäten durch klare Vorgaben zu erleichtern. Die EU-Taxonomie gilt ab dem Jahr 2022 für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. 

Konkret bedeutet dies: Vorgaben des EU Green Deals sind in klaren Kriterien für Investment- und Wirtschaftsentscheidungen abgebildet. Die EU-Taxonomie legt konkrete Grenzwerte bzw. technische Überprüfungskriterien für Wirtschaftsaktivitäten fest. Dabei orientiert sie sich stark an den sechs Umweltzielen der EU:

  1. aktiver Klimaschutz
  2. Schutz von Wasserressourcen
  3. Verschmutzungskontrolle
  4. Anpassung an Klimawandel
  5. Zirkuläre Wirtschaft
  6. Schutz von Ökosystemen

Eine Wirtschaftsaktivität wird von der EU-Taxonomie als nachhaltig eingestuft, sobald sie mindestens eines der Umweltziele unterstützt und dabei keines der anderen signifikant beeinträchtigt. Darüber hinaus müssen Mindeststandards eingehalten werden. Somit bietet die Taxonomie präzise Anhaltspunkte für klimarelevantes Wirtschaften und hilft mit der gesteigerten Transparenz Investor:innen und Unternehmen dabei, die Klimawirkung von Wirtschaftsaktivitäten realistisch einzuschätzen.

4. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Gültig ab: November 2022

Im April dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche in Zukunft die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive ersetzen soll. Die EU-weite Berichtspflicht soll ab Mitte 2022 für alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen im Jahresdurchschnitt oder kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen) gelten. Dies wird deutschlandweit laut Schätzungen rund 15.000 Unternehmen betreffen.

In Form von Nachhaltigkeits-Reports sind berichtspflichtige Unternehmen dazu aufgefordert, relevante Informationen zur Strategie, dem eigenen Geschäftsmodell, klimabezogener Risiken sowie Chancen transparent zu machen. Darüber hinaus sollen Nachhaltigkeitsziele und Fortschritte offengelegt sowie die Umsetzung eines funktionalen Klimamanagements dokumentiert werden. Zudem verlangt die CSRD eine externe Prüfungspflicht, welche die Richtigkeit der Angaben sichern soll.

Ziel der CSRD ist es, Transparenz zu schaffen und Investor:innen und Stakeholder:innen vergleichbare Informationen zu klimabezogenen und ökologischen Belangen offen zugänglich zu machen. So sollen Kapitalströme zunehmend in nachhaltige Geschäftsmodelle gelenkt werden.

5. Lieferkettenschutzgesetz

Gültig ab: Januar 2023

Ab 2023 verpflichtet das Lieferkettenschutzgesetz zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten dazu, Sozial- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten. Unternehmen sind aufgefordert, die Arbeitsbedingungen und Umweltbelange der Lieferant:innen zu überprüfen und die Produktionsverfahren kritisch zu hinterfragen. 

Das Gesetz sorgt erstmals dafür, dass Unternehmen nicht nur auf freiwilliger Basis, sondern aufgrund rechtsverbindlicher Vorgaben verantwortungsbewusst handeln. Dazu gehört die Umsetzung eines wirksamen Risikomanagements sowie die Durchführung von Risikoanalysen für die eigenen Geschäftsbereiche und die mittelbaren sowie unmittelbaren Lieferant:innen. Die Vorgaben des Lieferkettenschutzgesetzes regen so zur engen Zusammenarbeit mit den Lieferant:innen an. Da bis zu 90 % der Emissionen eines Unternehmens entlang der Wertschöpfung entsteht, stellt die kritische Beleuchtung der eigenen Lieferkette und darauf basierende Optimierungsprozesse einen großen Hebel für klimarelevantes Wirtschaften dar und birgt große Chancen, die eigene Zukunftsfähigkeit zu sichern.

Der Einstieg in die Klimatransformation für Dein Unternehmen

Fazit: Die Politik fordert Unternehmen künftig dazu auf, die unternehmenseigenen Klimabelange transparent offenzulegen. Damit die Anforderungen und Berichtspflichten auch für Unternehmen in der Praxis umsetzbar sind, ist es im ersten Schritt wichtig, die Klimaleistung der eigenen Geschäftstätigkeit sowie auch entlang der gesamten Lieferkette zu analysieren und Handlungsfelder zu identifizieren. 


Dies ermöglicht der CLIMATE Readiness Check. Das software-basierte Klimaperformance-Rating unterstützt Dein Unternehmen dabei, die eigene Klimaleistung bis in die Lieferkette hinein zu messen, wichtige Reduktionspotenziale aufzudecken und gesetzte Klimaziele in konkrete Handlungsschritte zu übersetzen.

Du willst auch einen besseren Überblick über die klimarelevanten Chancen und Risiken Deines Unternehmens bekommen? Dann melde Dich bei uns und fordere Informationen zum CLIMATE Readiness Check an.