
Meilenstein im Sustainability Reporting – Neuer CSRD-Vorschlag steht fest
Monatelang wurde verhandelt, jetzt wurde sie finalisiert: die neue CSRD Richtlinie. Die europäische Wirtschaft wird in Zukunft von neuen Standards im Sustainability Reporting bestimmt.
Bei dem neu veröffentlichten Vorschlag der CRSD (Corporate Sustainability Reporting Directive), handelt es sich um einen überarbeitete Version der bestehenden CSRD-Vorschriften zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen. Diese galten bislang als unzureichend, um von den Investoren in angemessenem Maße berücksichtigt zu werden. Doch es gibt ein Licht am Ende des Tunnels! Die neue CSRD Richtlinie ermöglicht ein detaillierteres und umfangreicheres Reporting und mehr Transparenz in Unternehmen. Finde hier die wichtigsten Erkenntnisse über den neuen CSRD-Vorschlag:
1. Detailliertere Berichtsanforderungen von Klimabelangen
Transparenz macht den Unterschied! Die neue CSRD Richtlinie sorgt dafür, dass klimarelevante Informationen von Unternehmen leichter zugänglich, qualitativ hochwertiger und vergleichbarer werden. Große Unternehmen sind verpflichtet, über soziale und ökologische Belange, Menschenrechte sowie staatliche Faktoren zu berichten. Dabei müssen die Angaben nun extern geprüft werden und in einem eigenen Abschnitt des Jahresberichts erscheinen.
2. Mehr als 50.000 Unternehmen in Europa betroffen
Zunächst sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits der Richtlinie über die Nichtfinanzberichterstattung (NFRD) unterliegen, aufgefordert die Berichte für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellen und 2025 zu veröffentlichen. Alle anderen großen Unternehmen sind erst ein Jahr später zur Berichterstattung verpflichtet. Kapitalmarktorientierte KMU werden ab dem Geschäftsjahr 2026 einbezogen.
Ab wann gilt die CSRD für Unternehmen?

1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen
1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit noch nicht von der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung betroffen sind
1. Januar 2026 für börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
Darüber hinaus müssen nicht-europäische Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, über ihre ESG-Auswirkungen berichten.
3. Im Einklang mit globalen Standards
Die neuen CSRD-Leitlinien wurden im Einklang mit verbindlichen EU-Standards, wie z. B. den Vorschlägen des TCFD sowie der EU-Taxonomie und dem bestehenden NFRD entwickelt. Konkret umfasste die Berichterstattung Folgendes:
- Das Greenhouse Gas Protocol- Emissionen nach Scope 1, 2 und 3 transparent offenlegen
- Die Auswirkungen auf 6 EU-Umweltziele – Berichterstattung darüber, wie sie wesentlich zu den Umweltzielen der EU-Taxonomie beitragen und dabei keines dieser Ziele verletzen:
- Abschwächung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Wasser- und Meeresressourcen
- Kreislaufwirtschaft
- Umweltverschmutzung
- Biodiversität und Ökosysteme
- Bestehende ESG-Standards wie die GRI
- Responsible Business Guidelines (OECD) – Offenlegung der gesamten Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette

CSRD – der Wegbereiter der Wirtschaft
Die CSRD sowie andere internationale Reporting Richtlinien zeigen schon jetzt: In Zukunft wird weltweit jedes Unternehmen seine Klimaauswirkungen transparent offenlegen müssen. Dies soll Investoren helfen, Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen umzulenken und finanzielle Risiken des Klimawandels zu managen.
Darin lässt sich eine enorme Chance für eine eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaft erkennen. Es ist ein Anreiz und die Motivation für Unternehmen, effektive Klimaschutzmaßnahmen heute umzusetzen. Es ermöglicht Unternehmen, sich heute als Vorreiter zu positionieren und darüber hinaus Geschäftspartner auf dem Weg dorthin zu unterstützen.
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