Einführung des Lieferkettengesetzes: Das solltest Du jetzt schon wissen.

09.11.2020 | Lesedauer: 4 Minuten

Es ist keine Neuigkeit, dass die Bundesregierung die Einführung eines Lieferkettengesetzes plant. Firmen sollen zukünftig dafür einstehen, wenn in der Lieferkette Menschenrechte verletzt werden. So soll auch die Umweltzerstörung in den Blick genommen werden: Illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß und Wasser- und Luftverschmutzung. Dabei beruft sich die Bundesregierung auf das Sustainable Development Goal 8 (SDG), welches menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum fördern soll, aber auch SDG 13, welches die Maßnahmen zum Klimaschutz definiert. Das soll durch das neue Lieferkettengesetz geregelt werden.

Was ist also der aktuelle Stand der Debatte und wie können sich Unternehmen auf die angestrebte Regelung vorbeireiten?

Status Quo: Verabschiedung des Lieferkettengesetzes

Der Druck ist da. Ob von der Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen, oder aus der Wirtschaft selbst. Viele Unternehmen, darunter Rewe, Nestlé und Tchibo, verlangen nach einem Lieferkettengesetz. Noch ist jedoch unklar, wie genau das Gesetz aussehen soll. Die dafür notwendige Verabschiedung der Eckpunkte durch das Bundeskabinett, wurde vergangenen Monat erneut verschoben. Trotzdem stehen bereits folgende Punkte fest:

Das Lieferkettengesetz soll:

  1. Definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie Unternehmen diesen in ihren Lieferketten nachkommen können.
  2. Unternehmen dazu verpflichten, über ihre Anstrengungen Bericht zu erstatten.
  3. Die Rechte von ArbeiterInnen vor Gericht stärken und einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.

Lieferkettengesetz EU-weit

Auch EU-weit soll das Verantwortungsbewusstsein gestärkt werden: Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft
für einen Aktionsplan zur Stärkung der Verantwortung in globalen Lieferketten ein. Dieser soll menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards in Unternehmen fördern, aber auch Transparenz schaffen.

CLIMATE Wissen: Ein EU-weites, aber auch ein Deutschlandweites Lieferkettengesetz, könnte eine internationale Debatte zu Menschenrechtsverletzungen und umweltschädlichem Handeln in Unternehmen anregen und somit einiges bewirken.

Die aktuellen Streitpunkte der Bundesregierung

Streitpunkt ist die wirtschaftliche Umsetzbarkeit: Wie weit soll die Verantwortung in der Lieferkette reichen und welche Unternehmen verkraften ein solches Gesetzt?

Ab wann soll das Lieferkettengesetz greifen?

Die Angst mit einem Lieferkettengesetz KMU’s Mehraufwand aufzuerlegen ist nicht unbegründet – so Wirtschaftsverbände und Teile der Union. Sie befürworten die Regelungen nur für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten geltend zu machen, anstatt für Firmen ab 500 MitarbeiterInnen.

Sanktionen bei Nicht-Einhaltung

Auch die Angst, dass eine starke Regelung der Wirtschaft gerade in den aktuellen Zeiten weiter schaden könnte, ist ein Streitpunkt. Hier wird diskutiert, ob eine mögliche Anklage von Unternehmen richtige ist, oder ob die Einführung von Geldbußen nicht die bessere Alternative wäre.

Es besteht also weiterhin Diskussionsbedarf in der Bundesregierung. Es gibt allerdings einige Punkte, auf die sich Unternehmen schon jetzt einstellen können.

Das kann bereits getan werden

Verantwortung kann schon heute übernommen werden. Gleichzeitig lassen sich so auch Risiken minimiert. Dabei unterstützen zahlreiche Initiativen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen und Unternehmen zertifizieren.

Beispielsweise das Siegel Grüner Knopf, welcher für nachhaltig produzierte Kleidung steht. Aber auch im Kakao- oder Kohlesektor haben sich Unternehmen in freiwilligen Initiativen zusammengeschlossen und wollen so Produktionsstandards verbessern. Die chemische Industrie arbeitet an einer Nachhaltigkeitsinitiative namens Chemie. Der SME Climate Hub hilft KMU’s darüberhinaus ihre Lieferketten klimaneutral zu gestalten.

Es gibt also bereits jetzt ein großes Angebot an Möglichkeiten, um aktiv zu transformieren. Aber welche ersten Schritte müssen gegangen werden?

Step-by-Step Verantwortung übernehmen

Vier Schritte sind nötig zur Transformation der Lieferkette:

Ermittlung von möglichen Menschenrechtsverletzungen und „Umweltsünden“ in der Lieferkette.

Das geht durch vorgefertigte LieferantInnen-Fragebögen, die beschriebene Risikofelder abdecken. Dazu zählen Arbeitsrechte, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und viele weitere. 

Zur Aufdeckung der größten CO2-Emitter entlang der Produktion empfehlen wir die CO2-Product-Footprint Analyse. Diese war Thema in unserem CHOICE Webinar #10.

Hier ist das Implementieren eines Verfahrens zur stetigen Analyse von Auswirkungen auf Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferkette wichtig.

Es müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um negative Auswirkungen vorzubeugen, zu minimieren und zu beheben – diese müssen stetig überprüft werden.

Jährlich sollte öffentlich dargelegt werden, welche Auswirkungen das eigene wirtschaftliche Handelns auf die Menschenrechte und Umwelt verursacht und wie entsprechend gehandelt wurde, um Verbesserungen zu erzielen.

Fazit

Wer schon jetzt aktiv wird, übernimmt nicht nur Verantwortung und vertritt moralisch vertretbare Werte, sondern ist bei der Einführung eines Lieferkettengesetzes bereits vorbereitet.

Du willst einen besseren Überblick über die klimarelevanten Chancen und Risiken Deines Unternehmens bekommen? Dann melde Dich bei uns und fordere Informationen zum CLIMATE Readiness Check an.

Bildquellen: Unsplash, Canva