Die Klimatransformation – Welche Daten sollten veröffentlicht werden?
Welche klimabezogenen Finanzangaben von Unternehmen sind wichtig für die Öffentlichkeit und welche sollten intern bleiben? Damit setzt sich derzeit die britische Regierung auseinander und erstellt ein Konzept zur verpflichtenden Offenlegung von finanziellen Klimadaten. Grundlegend zog die Regierung hierzu die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) heran. Doch was steckt hinter den Empfehlungen der Task Force?
Was ist der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)?
Die TCFD ist eine Gruppe, die 2015 vom Financial Stability Board (FSB) einberufen wurde, um freiwillige, konsistente und klimarelevante Finanzangaben zu entwickeln. Die entwickelten Veröffentlichungs-Empfehlungen sollen Investor*innen, Kreditgeber*innen und Versicherungsunternehmen helfen, wesentliche Risiken von Unternehmen zu verstehen.
Zu den 32 internationalen Mitglieder*innen der Task Force gehören Kapitalgeber*innen, Versicherungen, große Nicht-Finanzunternehmen, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen sowie Rating-Agenturen.
Die Basis der Empehlungen
Die Offenlegungsempfehlungen der TCFD gliedern sich in vier Themenbereiche, die die Kernelemente der Arbeitsweise von Unternehmen darstellen: Unternehmensführung, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.
Die vier übergreifenden Themenbereiche können durch wichtige klimabezogene Finanzberichte von Stakeholder*innen bewertet werden. Zusätzlich gibt es einen Leitfaden zur Unterstützung der Unternehmen bei der Entwicklung dieser Finanzberichte.
Die Empfehlungen
Die Task Force entwickelte einen Leitfaden, der alle Unternehmen bei der Gestaltung von klimabezogenen Finanzangaben unterstützt. Der Leitfaden bietet Ersteller*innen Unterstützung, indem er Kontext und Vorschläge für die Umsetzung der empfohlenen Angaben liefert. Finde folgend die Veröffentlichungsempfehlungen der vier Themenbereiche.
1. Unternehmensführung
Stakeholder*innen interessieren sich für die Rolle und den Einsatz der Unternehmensführung. Während der Vorstand die allgemeine „Klimamotivation“ des Unternehmens widerspiegelt, interessieren sich die Stakeholder für die Priorisierung und das Management von klimarelevanten Themen. Solche Informationen unterstützen die Beurteilung, ob klimarelevante Themen die angemessene Aufmerksamkeit des Unternehmens erhalten.
Für diesen Themenbereich sollten folgende Punkte veröffentlicht werden:
- Prozesse und Häufigkeit, mit denen der Vorstand und/oder Vorstandsausschüsse (z. B. Prüfungs-, Risiko- oder andere Ausschüsse) über klimabezogene Themen informiert werden.
- Ob der Vorstand die Steuerung von Strategien, wichtigen Aktionsplänen, Risikomanagementrichtlinien, Jahresbudgets und Geschäftsplänen überprüft. Weiterhin sollte offengelegt werden, ob der Vorstand die Festlegung der Ziele, die Überwachung der Umsetzung und Leistung und die Beaufsichtigung größerer Kapitalausgaben prüft.
- Inwiefern der Vorstand den Fortschritt bei der Erreichung der Ziele kontrolliert.
2. Strategie
Investor*innen und Stakeholder*innen müssen verstehen, wie sich klimarelevante Themen kurz-, mittel- und langfristig auf die Geschäfte, die Strategie und die Finanzplanung auswirken. Solche Informationen werden verwendet, um Erwartungen über die zukünftige Leistung eines Unternehmens zu formulieren.
Aus diesem Grund wird Unternehmen empfohlen, die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Die relevanten kurz-, mittel- und langfristigen Ziele des Unternehmens.
- Eine Beschreibung der spezifischen klimarelevante Themen für jeden Zeithorizont (kurz-, mittel- und langfristig), die einen wesentlichen finanziellen Einfluss auf das Unternehmen haben könnten.
- Eine Beschreibung der Prozesse, die zur Bestimmung der Risiken und Chancen erforderlich sein könnten. Diese Risiken und Chancen können auch nach Branchen und/oder geografischen Regionen beschrieben werden.
3. Risikomanagement
Investor*innen und andere Stakeholder*innen müssen verstehen, wie die klimabezogenen Risiken eines Unternehmens identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Interessant ist auch, ob diese Prozesse in bestehende Risikomanagementprozesse integriert sind. Solche Informationen unterstützen bei der Bewertung des Gesamtrisikoprofils und der Risikomanagementaktivitäten von Unternehmen.
Weiterhin sollten Unternehmen ihre Risikomanagementprozesse zur Identifizierung und Bewertung von klimabezogenen Risiken beschreiben. Dabei ist ein wichtiger Aspekt die relative Bedeutung von klimabezogenen Risiken
im Verhältnis zu anderen Risiken. Darüber hinaus sollten Organisationen erläutern, ob sie bestehende und neue regulatorische Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel (z. B. Emissionsgrenzwerte) sowie
andere relevante Faktoren in Betracht ziehen.
Außerdem sollten Unternehmen in Betracht ziehen, Folgendes offenzulegen:
- Die Prozesse zur Bewertung der potenziellen Größe und des Umfangs von identifizierten klimabezogenen Risiken.
- Definitionen der verwendeten Risikoterminologie oder Verweise auf bestehende Rahmenwerke zur Risikoklassifizierung.
4. Messgrößen und Ziele
Der Zugang zu den verwendeten Messgrößen und Zielen von Unternehmen helfen Stakeholder*innen, die potenziellen risikoangepassten Renditen und finanzielle Verpflichtungen zu verstehen. Darüber hinaus erleichtert es das Verständnis für klimarelevante Fortschritte und wie man diese Probleme angeht oder sich an sie anpasst. Messgrößen un Ziele bieten die Basis, um Unternehmen innerhalb eines Sektors oder einer Branche zu vergleichen.
Außerdem sollten Unternehmen die wichtigsten Kennzahlen zur Messung und Steuerung von klimabezogene Risiken und Chancen beschreiben. Sofern relevant, sollten sie Kennzahlen zu klimabezogenen Risiken wie Wasser-, Energie-, Landnutzungs- und Abfallmanagement erwähnen.
Wo es wesentlich ist, sollten Unternehmen Folgendes in Betracht ziehen und
veröffentlichen:
- Ob und wie entsprechende Leistungskennzahlen in die Vergütungsrichtlinien einfließen.
- Sofern relevant, die internen Kohlenstoffpreise sowie Preise der klimabezogenen Opportunitätskennzahlen. Dazu gehören z. B. Umsätze von Produkten und Dienstleistungen für eine CO2-ärmere Wirtschaft.
- Metriken für historische Zeiträume für die Ermöglichung einer Trendanalyse
- Berechnungsmethoden der klimarelevanten Kennzahlen
Was passiert in Großbritannien?
Bislang veröffentlichten Unternehmen ihre klimabezogenen Risiken transparent und konsequent nur auf freiwilliger Basis. Die britische Regierung hat nun beschlossen, TCFD-konforme Offenlegungen bis 2025 für die gesamte Wirtschaft verpflichtend zu machen. Ein wesentlicher Teil dieser Anforderungen soll bis 2023 umgesetzt werden.
Fazit
Das TCFD hat vier Empfehlungen ausgesprochen, wie Unternehmen ihre Investor*innen über Klimarisiken und -chancen informieren sollten. Diese sind;
„die Beschreibung der Kontrolle des Managements über die Risiken, die Erläuterung, wie ihre Strategie in verschiedenen Temperaturszenarien funktionieren würde, die Darstellung der Risikomanagementprozesse und die Berichterstattung über ihre Fortschritte im Vergleich zu den Zielen.“
Du willst einen besseren Überblick über die klimarelevanten Chancen und Risiken Deines Unternehmens bekommen? Dann melde Dich bei uns und fordere Informationen zum CLIMATE Readiness Check an.
Titelbild: Unsplash