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CSR-Report – Was bei der kommenden Berichtspflicht zu beachten ist

27.09.2021 | Lesedauer: 5 Minuten

Wie sieht ein CSR-Report aus? Was muss ich dabei beachten? Diese Fragen kommen durch die EU-weite Berichtspflicht (CSRD) auf rund 15.000 Unternehmen in Deutschland zu. Sie werden dann dazu angehalten sein, die von ihnen ausgehenden Risiken für Gesellschaft und Umwelt offenzulegen.

Beim CHOICE Event #26 haben Nuvia Maslo und Florian Holl von VERSO ihre Expertise zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geteilt und praktische Tipps für ihre konkrete Umsetzung gegeben. Hier findest Du die wichtigsten Inhalte aus ihrem Vortrag über die CSR-Berichtspflicht.

CSR-Berichterstattung. Warum eigentlich?

Berichte gelten häufig als notwendiges Übel, das mit viel Aufwand von der eigentlichen Arbeit abhält. Wie in vielen anderen Fällen trifft diese Einschätzung bei der CSRD jedoch in keinster Weise zu. Ganz im Gegenteil leisten Nachhaltigkeits-Reports einen enorm wichtigen Beitrag zur größten Transformation unserer Zeit. Wie funktioniert das genau?

Zunächst lassen sich mit einer CSR-Berichtspflicht vermehrt Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken. Diesen Zweck will die EU in erster Linie mit der CSRD verfolgen und kommt dabei gleichzeitig auch den Wünschen und Bedürfnissen vieler Investor:innen entgegen. Denn diese würden gerne mit ihrem Geld mehr Positives bewirken, können aber oftmals die Nachhaltigkeit ihrer Investments nicht umfassend beurteilen. Genauso wollen auch Arbeitnehmer:innen zunehmend darüber Bescheid wissen, wie nachhaltig ihre jeweiligen Arbeitgeber:innen agieren. Zu guter Letzt fordern ebenso Kund:innen und die Öffentlichkeit Auskunft über die Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen.

CSR-Reports können somit zur Transparenz und Vergleichbarkeit ökologischer und klimarelevanter Aspekte beitragen und die Klimatransformation entscheidend voranbringen. 

Was ändert sich mit der CSRD?

Aktuell gilt noch das im März 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ – kurz CSR-Berichtspflicht. Diese betrifft derzeit rund 550 Unternehmen in Deutschland, nämlich alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, auf die folgende Kriterien zutreffen:

Nach massiver Kritik von Investor:innen und anderen Stakeholder:innen hat die Europäische Kommission am 21. April 2021 einen Vorschlag zur Anpassung der CSR-Richtlinie vorgelegt. Diese neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betrifft nun bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen (ab 10 Mitarbeiter:innen) sowie jedes Unternehmen mit folgenden Eigenschaften: 

In Deutschland hat dies zur Folge, dass die Zahl der CSR-Berichtspflichtigen von bisher rund 500 Unternehmen auf schätzungsweise über 15.000 ansteigen wird (Quelle: Schätzung DRSC e.V., Dr. Nicolas Peter).

Welche Inhalte werden Unternehmen berichten müssen?

Was bedeutet dies nun konkret für berichtspflichtige Unternehmen? Die Themen unternehmerischer Verantwortung, welche im Nachhaltigkeitsbericht laut der EU-Verordnung abgedeckt sein müssen, schließen verschiedene Aspekte mit ein. 

Zunächst betrifft das Informationen zur Strategie und dem Geschäftsmodell: Welche klimabezogenen Risiken, aber auch Chancen verbinden sich hiermit? Dazu kommen die gesetzten Nachhaltigkeitsziele sowie die tatsächlichen Fortschritte bei ihrer Erreichung. Das Klimamanagement und die Rollen der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane werden ebenfalls Teil des Berichts sein. Genauso auch eine Beschreibung der Konzepte für alle genannten Punkte sowie, auf welche Weise und mit welchen KPIs diese gemessen werden. Die sechs Umweltziele der EU Taxonomie (zwei davon sind Klimaschutz und Klimaanpassung) dürfen ebenfalls nicht fehlen. Zu guter Letzt müssen Unternehmen auch über gesellschaftliche Belange (Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte) sowie Governance-Aspekte (Unternehmensethik, Korruption Controlling & Risk Management) Auskunft geben.

Auch die Umweltziele der EU-Taxonomie werden Teil der neuen CSR-Berichtspflicht sein.

Die EU will die Kern-Standards der zu berichtenden Themen bis Mitte 2022 und die erweiterten Standards bis Mitte 2023 festlegen. Danach sollen Weiterentwicklungen folgen.

In welcher Form werden Unternehmen berichten müssen?

Während die aktuelle CSR-Berichtspflicht noch relativ viele Freiheiten bei der Form lässt, bringt die CSRD hierbei wesentliche neue Anforderungen mit sich.

Top 3 Empfehlungen zur Umsetzung

Wann und wie müssen berichtspflichtige Unternehmen nun aktiv werden? Um auf die neuen Vorgaben rechtzeitig und umfassend vorbereitet zu sein, folgen zum Schluss noch die drei wichtigsten Empfehlungen hierfür: 

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