CSR-Report – Was bei der kommenden Berichtspflicht zu beachten ist
Wie sieht ein CSR-Report aus? Was muss ich dabei beachten? Diese Fragen kommen durch die EU-weite Berichtspflicht (CSRD) auf rund 15.000 Unternehmen in Deutschland zu. Sie werden dann dazu angehalten sein, die von ihnen ausgehenden Risiken für Gesellschaft und Umwelt offenzulegen.
Beim CHOICE Event #26 haben Nuvia Maslo und Florian Holl von VERSO ihre Expertise zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geteilt und praktische Tipps für ihre konkrete Umsetzung gegeben. Hier findest Du die wichtigsten Inhalte aus ihrem Vortrag über die CSR-Berichtspflicht.
CSR-Berichterstattung. Warum eigentlich?
Berichte gelten häufig als notwendiges Übel, das mit viel Aufwand von der eigentlichen Arbeit abhält. Wie in vielen anderen Fällen trifft diese Einschätzung bei der CSRD jedoch in keinster Weise zu. Ganz im Gegenteil leisten Nachhaltigkeits-Reports einen enorm wichtigen Beitrag zur größten Transformation unserer Zeit. Wie funktioniert das genau?
Zunächst lassen sich mit einer CSR-Berichtspflicht vermehrt Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken. Diesen Zweck will die EU in erster Linie mit der CSRD verfolgen und kommt dabei gleichzeitig auch den Wünschen und Bedürfnissen vieler Investor:innen entgegen. Denn diese würden gerne mit ihrem Geld mehr Positives bewirken, können aber oftmals die Nachhaltigkeit ihrer Investments nicht umfassend beurteilen. Genauso wollen auch Arbeitnehmer:innen zunehmend darüber Bescheid wissen, wie nachhaltig ihre jeweiligen Arbeitgeber:innen agieren. Zu guter Letzt fordern ebenso Kund:innen und die Öffentlichkeit Auskunft über die Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen.
CSR-Reports können somit zur Transparenz und Vergleichbarkeit ökologischer und klimarelevanter Aspekte beitragen und die Klimatransformation entscheidend voranbringen.
Was ändert sich mit der CSRD?
Aktuell gilt noch das im März 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ – kurz CSR-Berichtspflicht. Diese betrifft derzeit rund 550 Unternehmen in Deutschland, nämlich alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, auf die folgende Kriterien zutreffen:
- mehr als 500 Mitarbeiter:innen im Schnitt eines Geschäftsjahres
- Umsatzerlöse von mehr als 40 Millionen Euro und/oder
- Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
Nach massiver Kritik von Investor:innen und anderen Stakeholder:innen hat die Europäische Kommission am 21. April 2021 einen Vorschlag zur Anpassung der CSR-Richtlinie vorgelegt. Diese neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betrifft nun bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen (ab 10 Mitarbeiter:innen) sowie jedes Unternehmen mit folgenden Eigenschaften:
- mehr als 250 Mitarbeiter:innen im Schnitt eines Geschäftsjahres
- Nettoerlöse von mehr als 40 Millionen Euro und/oder
- Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
In Deutschland hat dies zur Folge, dass die Zahl der CSR-Berichtspflichtigen von bisher rund 500 Unternehmen auf schätzungsweise über 15.000 ansteigen wird (Quelle: Schätzung DRSC e.V., Dr. Nicolas Peter).
Welche Inhalte werden Unternehmen berichten müssen?
Was bedeutet dies nun konkret für berichtspflichtige Unternehmen? Die Themen unternehmerischer Verantwortung, welche im Nachhaltigkeitsbericht laut der EU-Verordnung abgedeckt sein müssen, schließen verschiedene Aspekte mit ein.
Zunächst betrifft das Informationen zur Strategie und dem Geschäftsmodell: Welche klimabezogenen Risiken, aber auch Chancen verbinden sich hiermit? Dazu kommen die gesetzten Nachhaltigkeitsziele sowie die tatsächlichen Fortschritte bei ihrer Erreichung. Das Klimamanagement und die Rollen der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane werden ebenfalls Teil des Berichts sein. Genauso auch eine Beschreibung der Konzepte für alle genannten Punkte sowie, auf welche Weise und mit welchen KPIs diese gemessen werden. Die sechs Umweltziele der EU Taxonomie (zwei davon sind Klimaschutz und Klimaanpassung) dürfen ebenfalls nicht fehlen. Zu guter Letzt müssen Unternehmen auch über gesellschaftliche Belange (Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte) sowie Governance-Aspekte (Unternehmensethik, Korruption Controlling & Risk Management) Auskunft geben.
Die EU will die Kern-Standards der zu berichtenden Themen bis Mitte 2022 und die erweiterten Standards bis Mitte 2023 festlegen. Danach sollen Weiterentwicklungen folgen.
In welcher Form werden Unternehmen berichten müssen?
Während die aktuelle CSR-Berichtspflicht noch relativ viele Freiheiten bei der Form lässt, bringt die CSRD hierbei wesentliche neue Anforderungen mit sich.
- Als eine der wichtigsten Veränderungen setzt die CSRD den Nachhaltigkeitsbericht nun auf die gleiche Ebene wie den Lagebericht. Beide müssen demzufolge zusammen veröffentlicht werden, was bisher nicht der Fall war. Dies wird zur Folge haben, dass beide Berichte auch gleichermaßen wahrgenommen werden.
- Außerdem wird die CSRD eine externe Prüfungspflicht verlangen, welche die Richtigkeit der Angaben noch weiter sichern soll.
- Als weiteres neues Kriterium kommt ein einheitliches und maschinenlesbares Format auf die berichtspflichtigen Unternehmen zu. Derzeit arbeitet die Taskforce der EU noch an den genauen Eckpunkte, wie dieses Format letztlich konkret aussehen wird.
Top 3 Empfehlungen zur Umsetzung
Wann und wie müssen berichtspflichtige Unternehmen nun aktiv werden? Um auf die neuen Vorgaben rechtzeitig und umfassend vorbereitet zu sein, folgen zum Schluss noch die drei wichtigsten Empfehlungen hierfür:
- Die CSR-Strategie des Unternehmens spätestens jetzt auf ein solides Fundament setzen
Die EU plant, die neuen Vorgaben der CSRD noch bis Ende des Jahres 2021 zu verabschieden. Bis Ende 2022 müssen daraufhin die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Dieses gilt dann für alle CSR-Berichte ab dem 1. Januar 2024, womit die Änderungen bereits die Berichtsperiode 2023 betreffen. Wer also bis 2022 oder länger wartet, bis er das Thema angeht, wird im Zweifel nicht genug zu berichten haben. - Die CSR-Strategie in die Unternehmensstrategie integrieren
Dabei ist vor allem wichtig, dass keine Zielkonflikte unterschiedlicher Bereiche auftreten, sondern die CSR-Strategie stattdessen ganzheitlich in die Kultur des Unternehmens und die gesamte Wertschöpfung einfließt. Das ist nicht nur für das Unternehmen sinnvoll, sondern führt auch zu zahlreichen positiven Synergieeffekten in den einzelnen Abteilungen. - Get your Data right
Die Essenz eines CSR-Berichts sind valide und verfügbare Daten. Daher ist es enorm wichtig, frühzeitig die Datengrundlage in den Griff zu bekommen. Das bedeutet, alle wesentlichen Ziele, Maßnahmen und KPIs an einem Ort zu organisieren und die Zuständigkeiten klarzustellen. Ohne CSR-Daten gibt es auch kein wirksames Nachhaltigkeitsmanagement.
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