Reporting

Auf Klima- & Nachhaltigkeits-Berichterstattung vorbereitet – mit EMAS & DNK

11.11.2022 | Lesedauer: 5 Minuten

Neue gesetzliche Vorgaben verpflichten immer mehr Unternehmen zur nachhaltigen Berichterstattung, so z.B. das Lieferkettengesetz oder die Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD. Um sich entsprechend vorzubereiten, stehen Instrumente wie das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) zur Verfügung.

Wie können diese Standards gemeinsam im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagement genutzt werden? Genau das haben wir im CHOICE Event #46 von Frank Kermann, Referent des Umweltgutachterausschusses (UGA), und Florian Harrlandt, Wissenschaftlicher Referent beim Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und Koordinator des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, erfahren. Die wichtigsten Erkenntnisse aus ihrem gemeinsamen Vortrag haben wir für Dich zusammengefasst (hier findest Du die Slides der Präsentation). 

Was kommt auf Unternehmen zu?

Die Klimatransformation ist die größte Herausforderung des 21. Jahrhundert – die wir nur meistern können, wenn jedes Unternehmen seinen Beitrag für den Übergang zur Low-Carbon-Economy leistet. Das hat auch die Politik erkannt und sowohl auf EU- als auch auf Ebene der Bundesregierung gleich mehrere Beschlüsse verabschiedet, die Unternehmen künftig hierbei stärker in die Pflicht nehmen werden.

In erster Linie geht es dabei um neue Regelungen zur nachhaltigen Berichterstattung wie die kurz bevorstehende EU-weite Corporate Social Responsibility Directive (CSRD). Die CSRD tritt 2024 für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) in Kraft und löst damit die Non Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Während letztgenannte bisher lediglich ca. 500 Unternehmen in Deutschland betraf, wird die CSRD künftig ca. 15.000 deutsche Unternehmen dazu verpflichten, jährlich in einem Nachhaltigkeitsbericht Auskunft über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu geben.

Ähnlich sieht es beim künftigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus. Dieses verpflichtet ab 2023 große Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten dazu, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferkette einzuhalten (ab 2024: 1000 Beschäftigte). Da Unternehmen zur Erfüllung des Lieferkettengesetzes klimarelevante Informationen von ihren Lieferanten benötigen, muss sich spätestens jetzt praktisch jedes Unternehmen auf das neue Gesetz vorbereiten. 

Was ist der DNK und wie kann er Unternehmen hierbei helfen?

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelt. Seit 2001 fungiert der RNE als Beratungsgremium der Bundesregierung und unterhält daneben auch eigene Projekte, um einen direkten positiven Einfluss auf die Gesellschaft und Wirtschaft auszuüben.

Als eines dieser Projekt stellt der DNK einen Transparenzstandard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Er wurde 2010 im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Dialogs entwickelt. Geeignet ist der DNK für alle Unternehmensformen, egal welcher Größe. Er schafft Vergleichbarkeit durch ein Set aus 20 Kriterien und einer Auswahl an Leistungsindikatoren (GRI, SRS oder EFFAS). Die Kriterien und Indikatoren verteilen sich auf die vier Bereiche Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. Somit dient der DNK als Instrument zur Reflexion der eigenen unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung und zur strategischen Weiterentwicklung.

Die 20 Kriterien des DNK

Berichtsoptionen im DNK

Neben der Orientierung und Unterstützung beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie bietet der DNK also einen Rahmen und ersten Einstieg, um Nachhaltigkeitsberichte zu schreiben. Unternehmen können das kostenlose Tool nutzen, um sich entsprechend auf die zuvor genannten, kurz bevorstehenden Berichtspflichten vorzubereiten. 

Der DNK funktioniert in Bezug auf die Berichterstattung wie ein Baukasten. Unternehmen haben sowohl die Option des Standard-DNK mit den 20 Kriterien und den ergänzenden Leistungsindikatoren nach GRI (Global Reporting Initiative) und EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societies) als auch zusätzliche Berichtsoptionen. Diese schließen unter anderem die EU-Taxonomie und das Lieferkettengesetz mit ein. Der DNK bietet dabei die Möglichkeit, verschiedene Anforderungen in einem Format zu vereinen.

Berichtsoptionen im DNK

Was ist EMAS und wie lässt es sich zusammen mit dem DNK integrieren?

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Akronym für das Umweltmanagement- und Audit-System nach der europäischen EMAS-Verordnung. Während die DNK-Erklärung den Status Quo abbildet, ist das EMAS-Managementsystem auf die kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens ausgerichtet. EMAS und DNK stellen somit zwei sich gut ergänzende Instrumente dar. Hier findest Du eine weiterführende Orientierungshilfe zur gemeinsamen Anwendung von EMAS und DNK.

Um sowohl das EMAS-Managementsystem als auch das DNK-Rahmenwerk erfolgreich im Unternehmen einzuführen, sollten folgende 8 Schritte befolgt werden:

  1. Planen und vorbereiten
    Zur Vorbereitung gehört zunächst die Abschätzung des Zeit-, Personal- und Kostenaufwands. Zusätzlich muss das Unternehmen den Geltungsbereich abgrenzen, Standort, Kontext und Tätigkeiten beschreiben sowie sämtliche Umweltaspekte erfassen, bewerten und beschreiben.
  2. Leitbild festlegen
    Das Leitbild definiert die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Unternehmens in Umweltfragen. Es beantwortet die Frage: Was sind wir bereit in unserem Betrieb für die Umwelt zu leisten?
  3. Umweltprogramm erarbeiten
    Das Umweltprogramm enthält quantifizierbare, realistische, terminierte Ziele und Maßnahmen, die sich aus der Umweltprüfung ableiten.
  4. System einführen
    Zum Aufbau des Managementsystem gehören beispielsweise Fragen der Verantwortlichkeiten, Dokumentation, betriebliche Planung, etc.
  5. Intern prüfen
    Mit einer Umweltbetriebsprüfung und der Managementbewertung überprüft das Unternehmen, ob die Anstrengungen wirksam und erfolgreich sind.
  6. Umwelterklärung erstellen
    Die einmal im Jahr zu erstellende Umwelterklärung ist in Nachhaltigkeitsberichte integrierbar und trägt die Anstrengungen des Unternehmens für die Umwelt nach draußen. 
  7. Extern prüfen lassen
    Staatlich zugelassene Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter überzeugen sich vor Ort von der Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems.
  8. Eintragung in das EMAS-Register
    Nach Bestätigung des Umweltgutachters erfolgt der Antrag auf Registrierung bei IHK/HWK. Diese führt die Endkontrolle unter Einbeziehung der zuständigen Umweltbehörde durch.

Vorbereitet auf kommende Berichtspflichten

Die jeweiligen Stärken von EMAS und DNK lassen sich gut zu einem umfassenden Nachhaltigkeitsinstrument kombinieren. Unternehmen können sie nutzen, um sowohl ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen als auch sich auf konkrete Berichtspflichten vorzubereiten.

The Climate Choice - Free Climate Readiness Check

Ein weiteres Tool, um einen ersten Einblick speziell in klimabezogene Berichtsanforderungen zu erhalten, ist der Climate Readiness Check. Der digitale Selbsttest ist für Unternehmen jeder Größe und Branche noch bis Ende des Jahres kostenlos zugänglich. Er lässt sich in weniger als 5 Minuten durchführen und bietet Einblicke in den Klimareifegrad Deines Unternehmens sowie Benchmarks und Quick Wins zur Verbesserung.

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